Alle Neuigkeiten zu den Themen Fluglizenz, Tauglichkeitszeugnis etc.

Tauglichkeitszeugnisse Klasse 2 verlieren Gültigkeit

Liebe Mitglieder,

dies betrifft alle, die unter 40 sind und ein vor ein paar Jahren ausgestelltes Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 haben. Bitte prüft, ob ihr noch ein altes JAR Medical habt – diese haben vorne einen Bundesadler aufgedruckt und verlieren am 8. April 2017 ihre Gültigkeit!

Wer danach noch mit einem derartigen Tauglichkeitszeugnis fliegt, der hat kein gültiges Medical vorzuweisen. Bitte kontaktiert euren Fliegerarzt, der euch dann ein neues Zeugnis ausstellt. Bei Fragen könnt ihr euch auch gerne an Thomas Brenner wenden.

Lizenzen nach ICAO-PPL laufen am 8. April 2014 ab!

Achtung, am 8. April 2014 laufen die ICAO-PPL Fluglizenzen (ohne JAR/FCL, ohne CVFR) aus und werden somit ungültig!

Zur Umschreibung in einen LAPL nach EU-Recht müssen die Baden-Würtemberger das folgende Formular ausfüllen und nach Tübingen schicken:
http://www.rp-tuebingen.de/servlet/PB/show/1353554/rpt-luftverkehr-umwand-v-icao-a-in-lapl-a.pdf

Die Bayern finden das entsprechende Formular unter:
http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/wirtschaft/luftamt/

EASA: Verlängerung Classrating (Update)

Wie bereits berichtet trat am 9. April 2013 die erste Stufe der EASA Einführung in Kraft. Fluglehrer (FI) oder Einweisungsberechtigte (CRI) dürfen die Verlängerung des Classratings (SEP und / oder TMG) nicht mehr direkt in den Schein eintragen.

Nach Absolvieren des Übungsfluges mit FI oder CRI und dem Vorliegen der Voraussetzungen (12 Flugstunden sowie 12 Landungen in den letzten 12 Monaten) muss die Verlängerung des Classratings beim zuständigen Regierungspräsidium beantragt und durchgeführt werden.

Mit Bekanntmachung NfL II 46/13 vom 13. Juni 2013 können inzwischen auch Prüfer (FE(A)) und CRE(A)) direkt per Handeintrag das Classrating im Schein verlängern, nachdem sie den Übungsflug abgenommen haben und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies kann beim Bundeswehr-Luftsportring Thomas Brenner durchführen.

Die Formulare hierfür und zusätzliche Informationen befinden sich auf den Webseiten des Regierungspräsidiums Tübingen, des Baden-Württembergischen Luftfahrtverbands e. V. oder in unserem Download-Bereich.

EASA: Verlängerung Classrating

Ab dem 9. April 2013 tritt die erste Stufe der EASA Einführung in Kraft. Dies bedeutet, dass Fluglehrer (FI) oder Einweisungsberechtigte (CRI) die Verlängerung des Classratings (SEP und / oder TMG) nicht mehr direkt in den Schein eintragen dürfen.

Nach absolvieren des Überprüfungsfluges mit dem FI oder CRI und dem Nachweis der entsprechenden Voraussetzungen (12 Flugstunden sowie 12 Landungen in den letzten 12 Monaten) muss die Verlängerung des Classratings beim zuständigen Regierungspräsidium beantragt und durchgeführt werden.

Die Formulare hierfür und zusätzliche Informationen befinden sich auf den Webseiten des Regierungspräsidiums Tübingen, des Baden-Württembergischen Luftfahrtverbands e. V. oder in unserem Download-Bereich.