EASA: Verlängerung Classrating (Update)
Wie bereits berichtet trat am 9. April 2013 die erste Stufe der EASA Einführung in Kraft. Fluglehrer (FI) oder Einweisungsberechtigte (CRI) dürfen die Verlängerung des Classratings (SEP und / oder TMG) nicht mehr direkt in den Schein eintragen.
Nach Absolvieren des Übungsfluges mit FI oder CRI und dem Vorliegen der Voraussetzungen (12 Flugstunden sowie 12 Landungen in den letzten 12 Monaten) muss die Verlängerung des Classratings beim zuständigen Regierungspräsidium beantragt und durchgeführt werden.
Mit Bekanntmachung NfL II 46/13 vom 13. Juni 2013 können inzwischen auch Prüfer (FE(A)) und CRE(A)) direkt per Handeintrag das Classrating im Schein verlängern, nachdem sie den Übungsflug abgenommen haben und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies kann beim Bundeswehr-Luftsportring Thomas Brenner durchführen.
Die Formulare hierfür und zusätzliche Informationen befinden sich auf den Webseiten des Regierungspräsidiums Tübingen, des Baden-Württembergischen Luftfahrtverbands e. V. oder in unserem Download-Bereich.